der BSFP ist in Regionen organisiert, die in ihrer Aufteilung den Regionen des BFP entsprechen. Mehr hierzu finden Sie auf der Website des BFP

Wer wir sind

Unsere Geschichte beginnt Ende der 1940er Jahre mit einem Suchen und Zusammenfinden von Pfingstgemeinden und deren Leitern . Daraus entsteht als ein Spektrum der deutschen Pfingstbewegung die „Arbeitsgemeinschaft der Christengemeinden in Deutschland“ (ACD), die sich im März 1954 konstituiert und in der sich schon bald verschiedene Bundeswerke formieren .

Was heute der Bundesverband der Sozialwerke Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BSFP) als Dachverband für alle sozialen Einrichtungen im BFP ist, beginnt im Jahr 1969 mit dem „Sozialwerk der ACD e.V.“

In den folgenden Jahren entstehen im Bundesgebiet eine Vielzahl eigenständiger sozialer Einrichtungen, deren Vertreter sich als „Arbeitskreis Sozialer Werke (ASW)“ im Rahmen der Bundeskonferenzen des BFP treffen. 1996 gründete sich schließlich der „Bundesverband der Sozialwerke Freikirchlicher Pfingstgemeinden“ (BSFP) als Arbeitszweig des BFP.

Zurzeit sind mehr als 50 soziale Einrichtungen im Bundesgebiet im Bereich der Kinder-, Jugend- und Bildungsarbeit, der Seniorenarbeit, der psychiatrischen Tätigkeitsbereiche, Sucht-Rehabilitationen und Hilfswerke mit sozialen Diensten unter diesem Dach organisiert.

Organisation des BSFP

1. Die Mitgliederversammlung

Die Mitglieder des BSFP treffen sich zur Zeit einmal jährlich, gewöhnlich im Herbst. Weitere Versammlungen sind möglich, wenn das Interesse des Verbandes dies erfordert.

2. Die Verbandsleitung

Die Verbandsleitung des BSFP besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Sie sorgt für die Erfüllung aller Aufgaben, die sich aus Beschlüssen der Mitglieder-versammlung und Satzung des BSFP ergeben. Dazu kann die Verbands-leitung Beiräte berufen.

3. Die Bundeskonferenz des BFP

Die Bundeskonferenz des BFP erteilt durch Beschluss dem BSFP seine Rechtsfähigkeit als Bundeswerk des BFP. Sie ist in regelmäßigen Abständen von der Verbandsleitung über die Arbeit und die Situation des Verbandes zu informieren.

Joachim Kristahn

Interimsleiter

Mitgliedschaft im BSFP

Mitglied kann jede christliche Organisation aus dem Gesundheits-, Sozial-, Erziehungs- und Bildungswesen werden, welche die Ziele des Bundesverbandes verfolgt und als gemeinnützig anerkannt ist. Förderndes Mitglied ohne Stimmrecht kann jede natürliche und juristische Person werden. Über das schriftlich einzureichende Aufnahmegesuch entscheidet die Verbandsleitung. Mitgliedsbeiträge werden erhoben. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

BSFP ...

Bundesverband der Sozialwerke Freikirchlicher Pfingstgemeinden,
ein Bundeswerk des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR

Interimsleiter: Joachim Kristahn

So erreichen Sie uns ...

c/o BFP-Geschäftsstelle
Industriestr. 6-8, 64390 Erzhausen
06150 - 97 37 0
info@bsfp.de, http://www.bsfp.de